Welche Aufgaben betreut ein Diplom Jurist?
Die Bezeichnung Diplom-Jurist ist eine relativ junge und reichlich umstrittene Bezeichnung für einen Absolventen der rechtswissenschaftlichen Fakultät, der sein erstes Staatsexamen (auch erste juristische Prüfung genannt) erfolgreich abgelegt hat.
Bis vor einigen Jahren erlangte man nach dem ersten Staatsexamen keinen akademischen Grad. In der Regel folgt im Anschluss an diese erste Prüfung eine Referendariatszeit, danach das zweite Staatsexamen. Wenn man all dies mit Erfolg hinter sich gebracht hat, darf man den Titel Volljurist tragen.
Obwohl es das Ziel eines jeden Studenten sein sollte, einmal die Berufsbezeichnung Volljurist zu erwerben, beendet doch eine beträchtliche Anzahl bereits nach dem ersten Staatsexamen die akademische Laufbahn um ins praktische Berufsleben einzusteigen. Da aber vor allem Studenten aus anderen europäischen Ländern mit gleichem Bildungsstand bereits einen akademischen Grad erworben haben, somit den Stand einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufweisen, waren sie deutschen Jobanwärtern gegenüber im Vorteil. Um deutschen Rechtswissenschaftlern in diesen Ländern, in denen eine Aufsplittung der Ausbildung zum Juristen in der Form, wie sie in Deutschland betrieben wird, nicht bekannt ist, gerechtere Berufschancen zu ermöglichen, wurde vor ungefähr 20 Jahren der Titel „Diplom-Jurist“ eingeführt.
Dieser akademische Grad wird jedoch nicht an allen Universitäten automatisch vergeben. In den meisten Fällen muss man hierzu einen Antrag stellen, dann kann der Titel aber sogar rückwirkend genehmigt werden. Es gibt allerdings auch Universitäten, die sich gegen diesen Beschluss verwehren, an manchen wurde das ganze Verfahren auch wieder abgeschafft.
Als Diplom-Jurist bleiben einem die bekanntesten Berufe, die man aus der Rechtswissenschaft kennt und mit ihr verbindet, versperrt. Weder das Amt eines Richters oder Staatsanwaltes steht einem offen, noch darf man als Rechtsanwalt tätig werden. Auch der höhere Staatsdienst öffnet seine Tore nur einem echten Assessor des Rechts (=Volljurist).
In der Regel finden sich Jobs am ehesten in der freien Wirtschaft. Große Konzerne mit einer eigenen Rechtsabteilung, Banken und Versicherungsgesellschaften aber auch Beratungsstellen wie Verbraucherzentralen und Inkassobüros sehen in Diplom-Juristen oftmals eine gute Alternative zu hoch dotierten Volljuristen, da sie die gleiche Grundausbildung und damit das gleiche Grundwissen aufweisen. Eine Spezialisierung zum Beispiel im IT-Bereich verbessert die Chancen auf eine Anstellung gleich um Längen. Doch gerade in diesem Punkt droht Gefahr. Durch die Einführung neuer Studiengänge, wie zum Beispiel der Wirtschaftswissenschaften wird auch die Nachfrage nach Diplom-Juristen in diesen Bereichen immer weniger.
Zu DDR-Zeiten war der Diplom-Jurist die offizielle Bezeichnung für Absolventen der rechtswissenschaftlichen Fakultät nach der Regelstudienzeit. Personen mit diesem akademischen Grad waren dort auch zur Ausübung des Richteramtes befugt.